Hochqualifizierte
Ausländer insbesondere Hochschulabgänger aus Nicht-EU Staaten können mit der „Blauen
Karte EU“ sich gemäß § 19a Aufenthaltsgesetz in Deutschland aufhalten, um einen Beruf
auszuüben. Die „Blaue Karte“ wird für die Dauer des Arbeits-verhältnisses
zuzüglich drei Monaten, jedoch maximal für vier Jahre erteilt. Nach den vier
Jahren ist es dann sinnvoll eine Niedererlassungserlaubnis zu beantragen.
Die Zuständigkeit ist wie folgt geregelt: Für die Einreise zum
Zweck der Erwerbstätigkeit wird ein Visum benötigt, welches bei einer Botschaft
oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beantragt werden muss. Direkt
an die örtlich zuständige Aus-länderbehörde können sich die Staatsangehörige
von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der USA und Südkorea wenden.
Nach Einreise und Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde erfolgt die
Beantragung der Blauen Karte bei der örtlichen Ausländerbehörde.
Folgende
Voraussetzungen für die Blaue Karte sind zu erfüllen:
-
Hochschulabschluss einer deutschen, oder einen anerkannten ausländischen
Hochschule oder vergleichbaren
Einrichtung.
-
Der Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes
der Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
-
sie ein Bruttogehalt von derzeit mindestens 46.400 € (3867 €
monatlich) beziehungsweise 36.192 € (3016 € monatlich) für Mangelberufe (Naturwissenschaftler,
Mathematiker und Ingenieure, Ärzte, akademische und vergleichbare Fachkräfte in
der Informations- und Kommunikationstechnologie) erhalten.
-
die Bundesagentur für Arbeit (ZAV) muss dem Aufenthaltstitel
zustimmen. Die Zustimmung der Arbeitsverwaltung ist für die Erteilung der
Blauen Karte EU in der Regel nur dann erforderlich, wenn keinen deutschen
Hochschulabschluss vorhanden ist und auch kein Mangelberuf mit einem
Jahresgehalt von mindestens 34.944 € Jahresbruttoeinkommen vorhanden ist.
Folgende Vorteile hat die Blaue Karte:
-
Bereits
nach 33 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung und Beitragszahlung
in eine Altersversorgung können Blue Card Inhaber eine Niederlassungserlaubnis
bekommen. Wer Deutschkenntnisse auf B1-Niveau nachweisen kann, kann sogar schon
nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
-
Ehegatten erhalten sofort uneingeschränkten Zugang zur
Erwerbstätigkeit. Sie müssen zudem vor der Einreise keine deutschen
Sprachkenntnisse nachweisen.
-
Inhaber der Blauen Karte EU und deren Familienangehörige
können sich bis zu zwölf aufeinander folgende Monate außerhalb der europäischen
Union aufhalten, ohne dass ihr Aufenthaltstitel erlischt.
-
Wer bereits seit 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU ist,
kann zur Aufnahme einer hochqualifizierten Tätigkeit visumsfrei in einen anderen EU-
Staat einreisen und dort innerhalb eines Monats eine Blaue Karte EU für den anderen Mitgliedsstaat beantragen.
Staat einreisen und dort innerhalb eines Monats eine Blaue Karte EU für den anderen Mitgliedsstaat beantragen.
Folgende Unterlagen werden
benötigt : gültiger Pass mit Passfoto, Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom
(bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deu-tsche Übersetzung und
gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden, Mietvertrag oder
Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung und der aktuellen Höhe
der monatlichen Kosten für die Wohnung, weiter Arbeitsvertrag oder konkretes
Arbeitsplatzangebot mit Gehaltsnachweis, Krankenversicherungsnachweis.
Als
Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter und vertrete Sie gegenüber der
Deutschen
Botschaft/ Konsulat bzw. der Ausländerbehörde. Gerne erhalten Sie zeitnah
einen
Besprechungstermin:
Rechtsanwalt
Thomas Eschle
Rennstr.
2
70499
Stuttgart
Tel : 0711 / 2482446 (unter dieser Telefonnummer können Sie gerne einen
Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren, Telefonberatung auch bundesweit
)
E-Mail : KanzleiEschle@t-online.de
Anwaltskanzlei
Eschle zum Thema Niedererlassungserlaubnis:
http://niederlassungserlaubnis-stuttgart.blogspot.de/
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